Laut dem TÜV-Röntgenreport 2023 (Erhebung bis 31.12.2022) weisen ca. 15 Prozent der Dental Tubusgeräte bei der Abnahme Mängel auf. Durch Inkrafttreten des § 114, Abs. 1, Nr. 2 Strahlenschutzverordnung und der damit verbundenen Verunsicherung erhöht sich dieser Prozentsatz ab dem 1.1.2023 drastisch.Der § 114 Abs. 1, Nr. 2 StrlSchV verlangt eine „elektronische Aufzeichnung der Aufnahmeparameter“ bei intraoralen Röntgenaufnahmen.